Das bildbasierte Digitale Oberflächenmodell (bDOM) bildet die Oberfläche der Erde inklusive der auf ihr befindlichen Objekte wie Bauwerke und Vegetation mit einer Gitterweite von 20 cm ab. Das Oberflächenmodell enthält auch bewegliche Objekte, wie zum Beispiel Autos oder Flügel von Windrädern. Das bDOM wird mit einer Auflösung von 20 cm abgegeben. Die Höhengenauigkeit beträgt ± 0,5 m.
Die Daten der Kachel "dgm1_32_600_5927_1_sh_2022" des Digitalen Geländemodells 1 wurden mit Hilfe des flugzeuggestützten Laserscanning-Verfahrens gewonnen. Hierbei wurden je Quadratmeter 3 bis 4 Messpunkte erzeugt. Die Lagegenauigkeit des Verfahrens liegt bei ≤ 30 cm. Für die Höhe wurde eine Genauigkeit im Dezimeter-Bereich realisiert. Sie ist abhängig von der Lagegenauigkeit und vom Gelände. Bei flachem Gelände liegt sie bei ≤ 15 cm. Das Digitale Geländemodell 1 (DGM1) wird mit einer Gitterweite von 1 x 1 m abgegeben. Die Standardabgabeeinheit ist der Quadratkilometer. Das DGM1 dient als „Ausgangs-DGM” für die Ableitung der Digitalen Geländemodelle 5, 10, 25 und 50 (DGM5, DGM10, DGM25, DGM50).
Das digitale Orthophoto 32621-6010 wurde am 2023-09-15 aufgenommen. Die Bodenauflösung beträgt 20 cm. Die Ausprägung der Spektralkanäle ist RGBI, die Farbtiefe beträgt 8 Bit je Kanal. Die voraussichtlich nächste Befliegung für diese Kachel ist im Jahr 2025 geplant. Digitale Orthophotos sind für Schleswig-Holstein flächendeckend verfügbar. Unter der Bezeichnung historische DOPs sind ältere Ausgaben der aktuellen DOPs teilweise auch als schwarzweiß erhältlich.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten - Farn__und_BlütenpflanzenO aus den Geofachdaten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen Freiburger Bienen-Ragwurz Fundorte.
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Potenzielle Flächen für Auf- und Eintrag von Bodenmaterial nach Paragraph 12 BBodschV gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die Grundlage der Methode bildet die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) "Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung / BBodschV)". Im Sinne der Arbeitshilfe werden Flächen, für die potenziell ein Bodenauftrag bzw. -eintrag möglich ist, sowie Flächen, bei denen ein Bodenauftrag bzw. -eintrag unterbleiben soll, gekennzeichnet.
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